Dienstag, 11. Juni 2013

Vor rund 20 Jahren

... war der Maastricht-Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand, und dieses winkte ihn einfach durch mit der Begründung:
Die Bundesrepublik Deutschland unterwirft sich mit der Ratifikation des Unions-Vertrags nicht einem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Automatismus zu einer Währungsunion.
Nun, inzwischen wissen wir, daß das Papier, auf dem dieses Urteil gedruckt wurde, bestenfalls zu Klorollen aufbereitet zu werden verdient (wenn es nicht sogar dann noch unschön kratzte)! Ist es in Kenntnis dessen illegitim, die p.t. Verfassungsrichter von anno dazumal und ihre würdigen Nachfolger von heute mit der Bezeichnung »Arschgeiger« zu bedenken?

1 Kommentar:

FDominicus hat gesagt…

Ob man sie so nennen kann weiß ich nicht. Aber wir können Sie durchaus an den alten Urteilen messen. Welche Klimmzüge werden vorgenommen werden um diese EU noch mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen, oder halten sic die Richter an Ihre Rechtsprechung von vor 20 Jahren.

Ich persönlich glaube, es wird zu Verrenkungen kommen, die Körperartisten als steife Böcke da stehen lassen.

Sollten diese Richter hier sagen: "Alles Palletti", dann denke ich haben Sie das mit dem A völlig verdient.